Bedingungen der Lieferkette
Der Verkäufer und die CalAmp Wireless Networks Corporation sowie deren Muttergesellschaft oder verbundene Unternehmen („Käufer“) erklären sich mit den hierin enthaltenen Bedingungen (die „Bedingungen“) einverstanden. Diese sind automatisch Bestandteil jeder Bestellung des Käufers an den Verkäufer und für diese wesentlich (die Bestellung und die Bedingungen werden als „Bestellung“ bezeichnet) und sollten sorgfältig gelesen werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Versand-, Rechnungsstellungs- und Abrechnungsanweisungen des Käufers zu befolgen.
- ANNAHME: Jede Bestellung kann vom Verkäufer angenommen werden, indem er (a) dem Käufer eine unterzeichnete Kopie der Bestellung zurücksendet, (b) die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer anderweitig schriftlich (einschließlich E-Mail und PDF) bestätigt oder (c) mit der Lieferung der bestellten Waren und Dienstleistungen gemäß den Bedingungen der Bestellung beginnt oder diese zusagt. Die Annahme jeder Bestellung durch den Verkäufer durch Bestätigung, Versand oder sonstige Leistung erfolgt uneingeschränkt, bedingungslos und vorbehaltlich dieser Bedingungen und ist ausdrücklich auf diese beschränkt. Alle vorherigen Angebote des Verkäufers werden hiermit abgelehnt. Der Käufer ist nicht an zusätzliche oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen gebunden, die in Angeboten, Bestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Mitteilungen des Verkäufers enthalten sein können. Die Annahme von Materialien, Arbeiten oder Dienstleistungen, die Zahlung oder jegliches Unterlassen durch Zustimmung oder Annahme solcher Bedingungen durch den Käufer, zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die vom Verkäufer in diesen Vertrag aufgenommen wurden, oder deren Streichungen, sei es durch Änderungen, Nachträge oder auf andere Weise, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Käufers unwirksam. Schätzungen oder Prognosen des Käufers stellen keine verbindlichen Zusagen dar. Der in jeder Bestellung angegebene Preis beinhaltet die Kosten für Herstellung, Verpackung, Etikettierung und Versand, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Mit Annahme stellen die Bedingungen jeder Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer hinsichtlich des Bestellgegenstands dar und ersetzen alle gleichzeitigen mündlichen Vereinbarungen sowie alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Angebote, Mitteilungen, Vereinbarungen und Absprachen der Parteien. Sie können nur durch eine von Verkäufer und Käufer unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert oder widerrufen werden.
- KÜNDIGUNG AUS GRUNDLEGENDEM GRUND: Der Käufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung oder jeden Teil davon aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Verkäufer zu jedem Zeitpunkt vor Abschluss in Verzug gerät oder wenn der Verkäufer eine seiner Verpflichtungen in wesentlicher Hinsicht verletzt oder nicht erfüllt oder wenn der Verkäufer insolvent wird oder ein Verfahren nach bundesstaatlichem oder staatlichem Konkurs- oder Insolvenzrecht gegen den Verkäufer eingeleitet wird oder der Verkäufer seinen normalen Geschäftsbetrieb einstellt. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer aufgrund der vollständigen oder teilweisen Kündigung einer Bestellung keine Kündigungs- oder Wiedereinlagerungsgebühren in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer verpflichtet sich, vom Käufer nicht den Kauf gekündigter Artikel zu verlangen, die zum Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung an den Verkäufer noch nicht fertiggestellt und/oder lieferbar sind. Darüber hinaus werden keine Ansprüche auf Vorschussgewinne oder sonstige Schäden geltend gemacht, die sich aus der vollständigen oder teilweisen Kündigung einer Bestellung ergeben. Erfolgt die Kündigung durch Verschulden des Verkäufers, kann der Käufer nach eigener Wahl und ohne Verzicht auf Schadensersatzansprüche den abgeschlossenen Teil der Bestellung annehmen und zum Vertragspreis bezahlen oder die gesamte Bestellung anderweitig aufgeben und dem Verkäufer die Differenz in Rechnung stellen. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, keine Kündigungsgebühren zu verlangen und dem Käufer die vom Käufer in Rechnung gestellten oder bezahlten Versand- und Frachtkosten zu erstatten, wenn die Ware nicht angenommen wird und an den Verkäufer zurückgesandt werden muss. Sollte sich herausstellen, dass der Käufer eine Bestellung ganz oder teilweise unrechtmäßig wegen Nichterfüllung gekündigt hat, gilt diese Kündigung als ordentlich.
- KÜNDIGUNG AUS BELIEBIGEN GRÜNDEN DES KÄUFERS: Der Käufer behält sich das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise aus eigenem Ermessen zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung stellt der Verkäufer unverzüglich alle Arbeiten an der Bestellung ein und veranlasst unverzüglich die Einstellung der Arbeiten durch seine Lieferanten oder Subunternehmer. Der Verkäufer erhält keine Vergütung für nach Erhalt der Kündigung geleistete Arbeiten und auch nicht für Kosten, die seinen Lieferanten oder Subunternehmern entstanden sind und die der Verkäufer vernünftigerweise hätte vermeiden können.
- VERTRAULICHKEIT UND WERBUNG: Der Verkäufer behandelt alle vom Käufer bereitgestellten Informationen vertraulich und gibt diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder an Dritte weiter noch verwendet er sie selbst für andere Zwecke als die Ausführung einer Bestellung. Der Verkäufer wird in keiner Weise dafür werben oder veröffentlichen, dass er die hierin genannten Waren oder Dienstleistungen an den Käufer geliefert oder deren Lieferung vertraglich vereinbart hat. Auch werden keine Informationen im Zusammenhang mit der Bestellung ohne schriftliche Zustimmung des Käufers weitergegeben. Der Verkäufer verwendet in seinen Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahmen keine Identifikationszeichen des Käufers oder seiner verbundenen Unternehmen in Bezug auf Aktivitäten, die er im Rahmen einer Bestellung durchführt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers. Der Begriff „Identifikationszeichen“ umfasst Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Abzeichen, Symbole oder deren Nachahmungen sowie Codes, Zeichnungen, Spezifikationen oder Nachweise einer Prüfung durch den Käufer. Der Verkäufer verpflichtet sich, solche Identifikationszeichen vor dem Verkauf, der Verwendung oder der Entsorgung von vom Käufer abgelehntem oder nicht gekauftem Material oder Ausrüstung zu entfernen und stellt den Käufer und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Regelung durch den Verkäufer ergeben.
- VERWENDUNG VON INFORMATIONEN: Sämtliche Spezifikationen, Zeichnungen, Skizzen, Modelle, Muster, Werkzeuge, Computer oder andere Geräte, Programme, technischen oder geschäftlichen Informationen oder Daten, schriftlich, mündlich oder anderweitig, die Eigentum des Verkäufers sind oder von ihm kontrolliert werden („Informationen“), die dem Verkäufer im Rahmen einer Bestellung oder in Erwägung einer Bestellung übermittelt oder von ihm erworben wurden, bleiben Eigentum des Käufers. Alle Kopien derartiger Informationen in schriftlicher, grafischer oder anderer greifbarer Form werden dem Käufer auf Anfrage zurückgegeben. Sofern derartige Informationen dem Verkäufer nicht bereits zuvor ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder später vom Käufer oder Dritten öffentlich gemacht wurden oder werden, werden sie vom Verkäufer vertraulich behandelt, nur zur Erfüllung einer Bestellung verwendet und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden, außer zu den zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich vereinbarten Bedingungen.
- ABTRETUNG UND UNTERVERGABE: Der Verkäufer ist nicht berechtigt, eine Bestellung oder Teile davon abzutreten. Er ist jedoch berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers fällige oder künftig fällige Forderungen aus einer Bestellung abzutreten. In diesem Fall stellt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich zwei Kopien der Abtretungserklärung zur Verfügung. Die Zahlung einer Forderung erfolgt unter Aufrechnung oder Rückforderung mit bestehenden oder zukünftigen Forderungen des Käufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, vor der Untervergabe einer Bestellung oder eines Teils davon die schriftliche Zustimmung des Käufers einzuholen. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für den Kauf von handelsüblichen Waren oder Rohstoffen. Jeder Abtretungs- oder Delegationsversuch, der den vorstehenden Bestimmungen widerspricht, ist nichtig und unwirksam.
- Vom Käufer bereitgestellte oder im Eigentum des Käufers stehende Werkzeuge, Artikel und Materialien: Der Verkäufer übernimmt die volle Haftung für alle im Eigentum des Käufers stehenden oder vom Käufer bereitgestellten Werkzeuge, Artikel und Materialien, sofern diese nicht gegen Entgelt im Zusammenhang mit einer Bestellung bereitgestellt wurden. Der Verkäufer verpflichtet sich, für alle von ihm beschädigten oder anderweitig nicht zufriedenstellend verbuchten Werkzeuge, Artikel und Materialien aufzukommen. Das Eigentum an den genannten, im Eigentum des Käufers stehenden oder vom Käufer bereitgestellten Werkzeugen, Artikeln und Materialien verbleibt stets beim Käufer. Der Verkäufer ist und bleibt ausdrücklicher Treuhänder aller dieser Werkzeuge, Artikel und Materialien zugunsten des Käufers.
- VERTRAGSBRUCH: Der Verkäufer verstößt gegen die Bedingungen einer Bestellung, wenn er die Lieferung nicht wie in der Bestellung gefordert vornimmt, seine in der Bestellung festgelegten Zusicherungen und Verpflichtungen nicht erfüllt, sich eine Garantie des Verkäufers als falsch erweist oder einer der folgenden Fälle eintritt: Insolvenz des Verkäufers, Stellung eines freiwilligen Insolvenzantrags durch den Verkäufer, Stellung eines unfreiwilligen Insolvenzantrags, Bestellung eines Konkursverwalters oder Treuhänders für das Vermögen des Verkäufers, Ausführung einer Abtretung durch den Verkäufer zugunsten der Gläubiger des Käufers. Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechtsmittel gelten zusätzlich zu allen anderen in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechtsmitteln und ergänzend zu allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht vorgesehenen Rechtsmitteln.
- ANWALTSKOSTEN: Mit der Annahme einer Bestellung erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, dass er dem Käufer im Falle einer Beteiligung an einem Gerichtsverfahren, das sich aus einer Bestellung ergibt, als Ergebnis einer Bestellung vorliegt oder auf dieser beruht, die angemessenen Anwalts- und Gerichtskosten erstattet, die ihm in diesem Zusammenhang entstehen.
- KALIFORNISCHER VERTRAG UND GERICHTSSTAND: Der durch eine Bestellung zustande gekommene Vertrag unterliegt dem Recht des Staates Kalifornien, County Orange. Der Verkäufer stimmt hiermit der ausschließlichen Anwendung des Rechts des Staates Kalifornien ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen zu. Alle Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren, die sich aus einer Bestellung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Gerichten des Staates Kalifornien, jeweils im County Orange, zu verhandeln. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen derartigen Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder Verfahren.
- EINHALTUNG GELTENDEN GESETZES, DES FAIR LABOR STANDARDS ACT USW.: Der Verkäufer und alle von ihm beauftragten Personen verpflichten sich, auf eigene Kosten alle geltenden bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und ausländischen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen einzuhalten, einschließlich der Ermittlung und Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen, Zertifikate, Lizenzen, Versicherungen, Zulassungen und Inspektionen im Rahmen der Auftragserfüllung. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer und dessen Kunden für jegliche Verluste oder Schäden schadlos zu halten, die durch eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Mit der Annahme einer Bestellung bestätigt der Verkäufer, dass die bestellten Materialien und Artikel in Übereinstimmung mit allen geltenden Anforderungen des Fair Labor Standards Act von 1938 in der jeweils gültigen Fassung sowie den gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen der Administration of the Wage and Hour Division und des Labor Management Relations Act hergestellt werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Export- und Importgesetze aller am Warenverkauf im Rahmen einer Bestellung beteiligten Länder einzuhalten. Der Verkäufer übernimmt die volle Verantwortung für Warensendungen, für die eine behördliche Einfuhrabfertigung erforderlich ist. Der Käufer kann jede Bestellung stornieren, wenn eine Regierungsbehörde Antidumpingzölle, Ausgleichszölle oder sonstige Vergeltungszölle auf die Waren erhebt.
- ABZUG UND AUFRECHNUNG: Alle an den Verkäufer zu zahlenden Beträge unterliegen sämtlichen Ansprüchen und Einreden des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber dem Käufer gegen diese Beträge aufzurechnen. Der Käufer legt eine Kopie der Abzüge vor, die er aufgrund von Rücksendungen oder Anpassungen vom Konto des Verkäufers vorgenommen hat. Der Verkäufer gilt als mit jedem dieser Abzüge einverstanden, sofern er den Käufer nicht innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt des Abzugsbelegs schriftlich darüber informiert, warum keine Abzüge vorgenommen werden sollen, und die Begründung hierfür vorlegt.
- HÖHERE GEWALT: Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Verzögerungen oder Nichterfüllungen aufgrund höherer Gewalt, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Erdbeben, Handelsembargos, behördlicher Vorschriften, Krieg, ziviler Unruhen oder anderer Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen („Ereignis höherer Gewalt“). Die betroffene Partei wird alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu entwickeln, um die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, wird die Partei, die sich in Verzug befindet oder nicht in der Lage ist, die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und dabei die Art des Ereignisses höherer Gewalt sowie alle Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung seiner Auswirkungen angeben. Die Partei, die von der Verzögerung oder Unfähigkeit der anderen Partei betroffen ist, kann wählen: (1) die Bestellung für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ganz oder teilweise auszusetzen und (2) nach eigenem Ermessen Materialien oder Dienstleistungen, die im Rahmen einer Bestellung gekauft, verkauft, beschafft oder geliefert werden sollen (es sei denn, ein solcher Verkauf oder eine solche Lieferung ist im Rahmen einer Bestellung verboten) woanders zu kaufen, zu verkaufen, zu beschaffen oder zu erbringen und von jeder Verpflichtung die gekaufte, verkaufte, beschaffte oder gelieferte Menge abzuziehen, für die anderweitig Verpflichtungen eingegangen wurden, und (3) sobald das Ereignis höherer Gewalt endet, die Erfüllung im Rahmen der Bestellung wieder aufzunehmen, mit der Option für die betroffene Partei, die Laufzeit der Bestellung bis zur Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu verlängern, und/oder (4) wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung für einen Zeitraum von mindestens 15 Tagen andauert, die Bestellung kostenlos zu kündigen oder der Teil, der sich auf noch nicht versandtes Material oder noch nicht erbrachte Dienstleistungen bezieht. Sofern nicht innerhalb von 45 Tagen nach Benachrichtigung der betroffenen Partei über das Ereignis höherer Gewalt eine schriftliche Mitteilung erfolgt, gilt (4) als ausgewählt.
- KLAGEERKLÄRUNG: Der Verkäufer wird den Käufer, dessen Kunden oder deren Mitarbeiter nicht aufgrund von Ansprüchen einer Person wegen Körperverletzung oder Todes eines Mitarbeiters des Käufers oder dessen Kunden verklagen, die im Rahmen der Beschäftigung eingetreten sind und sich aus im Rahmen einer Bestellung gelieferten Materialien oder Dienstleistungen ergeben.
- VERLETZUNG: Die folgenden Bedingungen gelten für jegliche Verletzung oder Anspruch auf Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Eigentumsrechten, die auf der Herstellung, Installation, normalen Nutzung, Vermietung oder dem Verkauf von Geräten, Programmen, Dokumentationen, Dienstleistungen oder Materialien („Material“) beruhen, die dem Käufer im Rahmen einer Bestellung oder in Erwägung der Bestellung zur Verfügung gestellt wurden. Der Verkäufer stellt den Käufer und seine Kunden von jeglichen Verlusten, Schäden, Kosten oder Haftungen frei, die sich aus einer solchen Verletzung oder einem Anspruch ergeben, es sei denn, diese Verletzung oder dieser Anspruch entsteht ausschließlich aus der Einhaltung schriftlicher Anweisungen oder Vorschriften des Käufers durch den Verkäufer, die die Verwendung von anderem Material als (1) handelsüblichem, auf dem freien Markt erhältlichem oder diesem Material identischem Material oder (2) Material, das vom Verkäufer stammt, entworfen oder ausgewählt wurde, beinhalten. Der Käufer stellt den Verkäufer in solchen Ausnahmefällen schadlos. Jede Partei wird sich auf eigene Kosten gegen alle Klagen oder Verfahren gegen die andere Partei verteidigen oder diese beilegen, für die sie gemäß dieser Klausel verantwortlich ist. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich über alle Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung informieren, für die die andere Partei verantwortlich ist, und wird mit der anderen Partei in jeder angemessenen Weise zusammenarbeiten, um die Verteidigung gegen derartige Ansprüche zu erleichtern.
- RECHNUNGSSTELLUNG: Der Verkäufer (1) stellt Einzelrechnungen oder wie in der Bestellung angegeben mit Angabe der Bestellnummer, des Transportwegs und des Gewichts aus, (2) stellt für jede Sendung innerhalb von 24 Stunden nach Versand separate Rechnungen aus und (3) sendet die Rechnungen an die in der Bestellung angegebene Adresse. Kopien der Frachtbriefe und der Versandanzeige sind allen Produkten/Materialien beizufügen. Bei Vorauszahlung der Transportkosten weist der Verkäufer die Transportkosten vom FOB-Punkt zum Bestimmungsort unter Angabe des beauftragten Spediteurs separat in der Rechnung aus. Mindestrechnungsgebühren sind nur zulässig, wenn dies in der Bestellung ausdrücklich genehmigt ist.
- VERSICHERUNG: Auf Wunsch des Käufers verpflichtet sich der Verkäufer, auf seine Kosten eine oder mehrere Versicherungspolicen in einer für den Käufer zufriedenstellenden Form abzuschließen, in der der Käufer als Versicherter benannt wird und die sämtliches Eigentum auf dem Grundstück des Verkäufers gegen Verlust oder Beschädigung durch Feuer (einschließlich erweiterter Deckung), böswillige Beschädigung und Vandalismus versichern. Ein ausreichender Nachweis über den Abschluss und die Gültigkeit dieser Versicherung wird dem Käufer vor der ersten Warenlieferung und danach auf Anfrage vorgelegt. Der Verkäufer wird eine ausreichende Versicherung abschließen, um seine Haftung aus jeder Bestellung abzudecken, und Kopien der entsprechenden Versicherungsbescheinigung(en) vorlegen, in der der Käufer als zusätzlicher Versicherter genannt wird, und zwar vor der ersten Warenlieferung und danach auf Anfrage des Käufers. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer, seine Versicherung(en) und alle Personen, die von, unter oder im Namen des Verkäufers in Anspruch genommen werden, keine Ansprüche, Klage- oder Regressansprüche gegenüber dem Käufer und seinen Kunden aufgrund von Verlusten oder Haftungen haben, die im Rahmen der vorgenannten Versicherung versichert sind. Der Verkäufer und seine Subunternehmer legen vor Arbeitsbeginn Bescheinigungen oder einen entsprechenden Nachweis über die oben genannte Versicherung vor, einschließlich, sofern vom Käufer ausdrücklich verlangt, Kopien der Vermerke und Versicherungspolicen. Der Käufer wird mindestens 30 Tage vor der Kündigung oder Änderung der Police schriftlich informiert.
- VERPACKUNG UND TRANSPORT: Sofern nicht anders angegeben, werden Waren ab Lieferort (FOB) gekauft. Lieferungen erfolgen wie vereinbart, ohne Kosten für Verpackung, Kisten, Lagerung oder sonstige Kosten, sofern nicht anders angegeben. Das Material wird entsprechend den Anforderungen der Speditionen fachgerecht verpackt, um Transport- und Witterungsschäden zu vermeiden und die Transportkosten so gering wie möglich zu halten. Die Bestellnummern und -symbole des Käufers müssen auf allen Rechnungen, Paketen, Frachtbriefen und Versandaufträgen deutlich gekennzeichnet sein. Jedem versendeten Karton oder Paket liegt eine Packliste bei, die die Bestellnummer, Artikelnummer und Materialbeschreibung des Käufers enthält. Bei Sendungen ohne Packliste ist die Anzahl oder das Gewicht des Käufers maßgeblich. Versandbelege oder Frachtbriefe werden dem Käufer am Versanddatum zugesandt. Rechnungen werden unmittelbar nach jeder Lieferung ausschließlich im Original an die Buchhaltung des Käufers gesendet. Zusätzliche Fracht- und/oder Rollkosten, die sich aus einer von den Anweisungen des Käufers abweichenden Route ergeben, werden dem Verkäufer in Rechnung gestellt. Ein Austausch von Waren oder Dienstleistungen erfolgt nicht ohne Genehmigung des Käufers. Der Verkäufer wird ohne schriftliche Genehmigung des Käufers keine Änderungen an der Paketmenge einer Bestellung vornehmen.
- PATENTFALLFREISTELLUNG: Der Verkäufer gewährleistet in seinem eigenen Namen sowie im Namen seiner Rechtsnachfolger und Zessionare, dass die bestellten Materialien und Waren, sofern sie nicht gemäß den vom Käufer bereitgestellten Spezifikationen hergestellt werden, keine von den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem anderen Land erteilten Patente und auch keine Marken oder Handelsnamen verletzen und dies auch nicht tun werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer, seine verbundenen Unternehmen, seine Rechtsnachfolger, Zessionare, Kunden und Benutzer seiner Produkte von allen Ansprüchen, Forderungen, Kosten und Verbindlichkeiten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben oder auf diese zurückzuführen sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf eigene Kosten und ohne Kosten für den Käufer alle derartigen Ansprüche, ob berechtigt oder unberechtigt, abzuwehren oder nach Wahl des Käufers den Käufer bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und alle angemessenen Anwalts- und Gerichtskosten sowie sonstigen Kosten zu tragen, die dem Käufer oder seinen Kunden bei der Abwehr der Ansprüche entstehen.
- PATENTRECHTE: Bei Bezahlung für experimentelle, Entwicklungs- oder Forschungsarbeiten, die gemäß den speziellen Anforderungen des Käufers durchgeführt werden, verpflichtet sich der Verkäufer, jede daraus resultierende Erfindung offenzulegen und auf Anfrage an den Käufer abzutreten. Alle Eigentumsrechte an Designs, Werkzeugen, Mustern, Zeichnungen, Informationen, Ausrüstung und Schemata, die der Käufer im Rahmen einer Bestellung liefert, bleiben vorbehalten und ihre Nutzung ist auf die hierunter auszuführenden Arbeiten beschränkt. Der Verkäufer wird keine Details einer Bestellung an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Sicherstellung der Erfüllung erforderlich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers.
- PREISE: Eine Bestellung darf nicht zu höheren Preisen als den in der Bestellung angegebenen ausgeführt werden. Der Verkäufer garantiert, dass die in der Bestellung angegebenen Preise so niedrig sind wie die (Netto-)Preise, die der Verkäufer einem anderen vergleichbaren Kunden für ähnliches Material anbietet. Der Verkäufer wird den Käufer von etwaigen Preissenkungen vor dem Versanddatum profitieren lassen.
- RISIKO UND VERLUST: Der Käufer haftet nicht für den Versand der Ware, bis diese in einwandfreiem Zustand am auf der Vorderseite angegebenen Lieferort des Käufers eintrifft. Der Käufer hat das Recht, den einwandfreien Zustand der Ware oder Teile zu überprüfen. Er behält sich das Recht vor, die Ware zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung vor der Annahme zu prüfen.
- ALLGEMEINE SCHADENSERSATZPFLICHT DES VERKÄUFERS GEGENÜBER DEM KÄUFER: Der Verkäufer wird den Käufer, dessen verbundene Unternehmen, dessen Rechtsnachfolger und Zessionare von allen Verpflichtungen, Haftungen, Klagen, Klagegründen, Verlusten, Schäden und Strafen freistellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, unlauterem Wettbewerb, Personenschäden, Eigentums- oder sonstigen Schäden, die aus der Verwendung, dem Besitz, dem Verbrauch oder dem Verkauf der genannten Waren oder aus einer Verletzung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie seitens des Verkäufers entstehen. Falls Waren oder Dienstleistungen mangelhaft, ungeeignet oder falsch geliefert wurden oder nicht allen Bedingungen der Bestellung und allen gesetzlich vorausgesetzten Garantien entsprechen, kann der Käufer die Waren nach eigener Wahl gegen volle Gutschrift oder Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurücksenden und dem Verkäufer diesen Preis sowie die Kosten für angefallene Ein- und Ausgangsfracht und angemessene Bearbeitungs-, Lager- und Prüfgebühren in Rechnung stellen.
- KONTOAUSZUG UND BEDINGUNGEN: Ein Kontoauszug ist so schnell wie möglich nach dem ersten Tag eines jeden Monats an die Buchhaltung des Käufers zu senden. Verzögerungen beim Erhalt von Auszügen oder Rechnungen sowie Fehler und Auslassungen in Auszügen gelten als berechtigter Grund für die Zurückhaltung der Zahlung, ohne dass Skontoansprüche verloren gehen. Die Zahlung erfolgt gemäß den hier aufgeführten Bedingungen. Sollten die Zahlungsbedingungen jedoch leer bleiben, hat der Käufer ab Erhalt der Waren und Dienstleistungen eine Zahlungsfrist von 60 Tagen. Ungeachtet des Vorstehenden ist die Zahlung erst nach vollständiger und gewissenhafter Erfüllung der Bestellung durch den Verkäufer fällig. Sofern nicht anders angegeben, kann die Zahlung per Firmenscheck erfolgen.
- ZEITPUNKT: Die Lieferzeit ist bei jeder Bestellung von entscheidender Bedeutung. Die Lieferung der Waren und Dienstleistungen erfolgt spätestens am Geschäftsschluss des in der Bestellung angegebenen Tages oder gemäß dem darin angegebenen Zeitplan. Der Käufer ist berechtigt, die gesamte Ware oder Dienstleistung auf einmal während des Liefertermins oder in Teillieferungen, wie vom Käufer von Zeit zu Zeit während dieses Zeitraums festgelegt, abzurufen. Die Nichteinhaltung eines Liefertermins durch den Verkäufer stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, die den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- MENGENABWEICHUNG: Der Käufer übernimmt keine Haftung für Material, das über die in einer Bestellung angegebene Menge hinaus produziert, verarbeitet oder versandt wird.
- ÄNDERUNGEN: Die hiermit zu liefernden Waren werden speziell nach den Vorgaben des Käufers gefertigt. Der Käufer kann auf schriftlichen Antrag Änderungen an den Spezifikationen vornehmen. Etwaige Preis- oder Lieferzeitunterschiede, die sich aus solchen Änderungen ergeben, werden angemessen angepasst und der Antrag entsprechend schriftlich geändert.
- GARANTIE: Der Verkäufer gewährleistet und sichert zu, dass die gelieferte Ware (a) frei von Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialfehlern ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Fehler, die eine Gefahr für Leben oder Eigentum darstellen können; (b) in jeder Hinsicht allen geltenden Bundes-, Landes- und örtlichen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften entspricht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; (c) keine persönlichen vertraglichen oder Eigentumsrechte des Käufers oder Dritter verletzt oder beeinträchtigt, einschließlich Patente, Marken, Urheberrechte, Datenschutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse; (d) allen vom Käufer dem Verkäufer übermittelten Spezifikationen entspricht, sofern vorhanden, die sich von Zeit zu Zeit ändern können. Wurde dem Käufer ein Muster der Ware gezeigt, gewährleistet der Verkäufer, dass die gelieferte Ware von gleicher oder besserer Qualität ist. Der Verkäufer wird innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Mitteilung über die Nichtübereinstimmung der Waren, der zugehörigen Geräte oder Materialien mit den in einer Bestellung gewährten Garantien mit Abhilfemaßnahmen zur Behebung des Mangels oder der Nichtübereinstimmung beginnen oder, falls die Abhilfemaßnahme nicht bekannt ist, mit einer Untersuchung der Nichtübereinstimmung beginnen, unabhängig davon, ob der Mangel oder die Nichtübereinstimmung vor oder nach der Prüfung und Abnahme der Waren oder der zugehörigen Geräte oder Materialien durch den Käufer entdeckt wird. Im Falle eines Ausfalls eines Teils oder einer Ware während der Garantiezeit wird der Käufer das fehlerhafte Teil oder die fehlerhafte Ware auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurücksenden, und der Verkäufer wird nach Wahl des Käufers das fehlerhafte Teil oder die fehlerhafte Ware entweder reparieren und zurücksenden oder das fehlerhafte Teil oder die fehlerhafte Ware durch ein neues Teil oder eine neue Ware ersetzen. Der Ausbau und der erneute Einbau des Teils oder der Ware erfolgen ausschließlich auf Kosten des Verkäufers.
- GEFÄLSCHTE MATERIALIEN: Der Verkäufer verwendet ausschließlich vom Lieferkettenmanagement des Lieferanten genehmigte Bezugsquellen. Er nutzt einen dokumentierten Prozess zur Handhabung gefälschter Teile gemäß diesem Abschnitt, um gefälschte Artikel einzudämmen und den Käufer bei Entdeckung solcher Artikel zu benachrichtigen. Dieser Prozess verhindert die Rückführung gefälschter Artikel in die Lieferkette. Die Prozesse des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Einkauf umfassen Folgendes: (1) Die Bewertung potenzieller Bezugsquellen, darunter Lieferanten von elektronischen Teilen, Baugruppen und Ausrüstung, um das Risiko des Erhalts gefälschter Teile zu ermitteln, erfolgt mithilfe des Formulars 5406. Bewertungsmaßnahmen können die Nutzung von Umfragen und Auditinformationen aus der Überprüfung von Produkt- oder Lieferantenwarnungen (z. B. GIDEP, ERAI) sowie die Überprüfung von Lieferantenqualitätsdaten zur Bestimmung der bisherigen Leistung umfassen. Ein unabhängiger Fragebogen kann ebenfalls verwendet werden, um weitere Informationen zu den Ausrüstungs-, Test- und Inspektions- und Qualitätsystemen eines Lieferanten zu sammeln. (2) Der Verkäufer führt ein Verzeichnis der zugelassenen Lieferanten, einschließlich des Umfangs der Zulassung, um das Risiko der Lieferung gefälschter Teile zu minimieren. (3) Die Angabe einer bevorzugten direkten Bezugsquelle. Die Richtlinie des Verkäufers besteht darin, (4) die Lieferung gefälschter elektronischer Teile durch Originalkomponentenhersteller oder deren autorisierte Lieferanten und durch diejenigen, die im Register der zugelassenen Lieferanten eingetragen sind, zu gewährleisten, (5) sicherzustellen, dass zugelassene und bestehende Bezugsquellen wirksame Prozesse zur Minimierung des Risikos der Lieferung gefälschter elektronischer Teile aufrechterhalten, (6) die Bewertung und Minimierung des Risikos der Beschaffung gefälschter Teile aus anderen Quellen als dem OCM oder seinen autorisierten Lieferanten, (7) die Spezifikation der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette bis zum OCM oder Aftermarket-Hersteller, die den Namen und den Standort aller Zwischenhändler in der Lieferkette vom Teilehersteller bis zur direkten Quelle des Produkts für den Verkäufer angibt, und (XNUMX) Spezifikationen und geltende Anforderungen werden bei allen Bestellungen an die jeweiligen Lieferanten und ihre Quellen weitergegeben.
- KONFLIKTMINERALIEN: Der Käufer ist bestrebt, die Ziele von Abschnitt 1502 des Dodd-Frank-Gesetzes zu erfüllen. Dieser zielt darauf ab, die Verwendung von Konfliktmineralien (Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, kurz „3TG“) zu verhindern, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo und den angrenzenden Ländern (zusammen die „DR Kongo“) finanzieren oder begünstigen. Daher erklärt der Verkäufer, dass er Richtlinien und Systeme eingeführt hat, um die Beschaffung und die Verwahrungskette dieser Materialien so weit wie möglich zu validieren. Der Verkäufer wird dem Käufer auf Anfrage, mindestens jedoch jährlich, die aktuellsten Daten zu seiner Lieferkette für 3TG zur Verfügung stellen.
- GLEICHBERECHTIGUNG BEI DER BESCHÄFTIGUNG: Der Verkäufer wird die Bestimmungen der Gesetze zur Chancengleichheit bei der Beschäftigung, zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit für körperlich und geistig Behinderte und zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit für behinderte Veteranen und Veteranen der Vietnamkriegsära, die Bestimmungen von Abschnitt 202 der Executive Order 11246, Executive Order 11701, Abschnitt 2012 des Vietnam Era Veterans Readjustment Act von 1974, Abschnitt 503 des Rehabilitation Act von 1973 in der geänderten Fassung und den Americans with Disabilities Act von 1990 einhalten. Alle Regeln und Vorschriften in Bezug auf das Vorgenannte werden hiermit durch Bezugnahme aufgenommen und der Verkäufer erklärt durch Annahme einer Bestellung, dass er diese Executive Orders, Gesetze, Regeln und Vorschriften sowie deren Änderungen im anwendbaren Umfang einhalten wird. Der Verkäufer wird sich zudem an die Anforderungen der 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a) halten. Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer nationalen Herkunft. Darüber hinaus verpflichten diese Vorschriften Lieferanten, positive Maßnahmen zu ergreifen, um Personen unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationaler Herkunft, Veteranenstatus oder Behinderung einzustellen und zu fördern.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Nichts in einer Bestellung schließt (a) die Haftung des Verkäufers gemäß den Abschnitten 15, 19 und 23 dieser Vereinbarung oder (b) die Haftung des Verkäufers für Betrug, Personenschäden oder Todesfälle aufgrund von Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten aus oder beschränkt sie. Die maximale Haftung des Käufers gegenüber dem Verkäufer übersteigt nicht den tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Gesamtbetrag einer Bestellung.
- VERZICHT: Ein Verzicht einer Partei auf eine Bestimmung dieser Bestellung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde. Sofern in der Bestellung nichts anderes bestimmt ist, gilt die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien aus dieser Bestellung nicht als Verzicht darauf. Ebenso wenig schließt die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus dieser Bestellung die weitere Ausübung dieser Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien aus.
- KUMULATIVE RECHTSMITTEL: Die Rechte und Rechtsmittel des Käufers im Rahmen dieser Bestellung sind kumulativ und gelten zusätzlich zu anderen gesetzlich, nach Billigkeitsrecht oder auf andere Weise verfügbaren Rechten und Rechtsmitteln und ersetzen diese nicht.
- HINWEISE: Alle Hinweise, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (jeweils eine „Hinweis“) müssen schriftlich erfolgen und an die Parteien an die in der Bestellung angegebenen Adressen oder an eine andere von der empfangenden Partei schriftlich benannte Adresse gerichtet sein. Alle Hinweise müssen persönlich, durch einen landesweit anerkannten Nachtkurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per Fax (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein und Vorauszahlung des Portos) zugestellt werden. Sofern in der Bestellung nichts anderes bestimmt ist, ist ein Hinweis erst wirksam, (a) wenn er von der empfangenden Partei empfangen wurde und (b) wenn die Partei, die den Hinweis übermittelt, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
- TRENNBARKEIT: Sollte eine Bedingung oder Bestimmung einer Bestellung in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die anderen Bedingungen oder Bestimmungen der Bestellung und führt nicht dazu, dass diese Bedingung oder Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar wird.
- ÜBERLEBEN: Bestimmungen einer Bestellung, die ihrer Natur nach über ihre Laufzeit hinaus gelten sollten, bleiben auch nach einer Kündigung oder einem Ablauf der Bestellung in Kraft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Bestimmungen: Aufrechnung, Garantien, allgemeine Schadloshaltung, geistiges Eigentum, Schadloshaltung, Versicherung, Einhaltung von Gesetzen, Vertraulichkeit, geltendes Recht, Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit und Fortbestand.